Städte & Gemeinden

Wir erledigen für Sie Aufgaben in den Bereichen Baulandentwicklung, GIS-Systeme und Innenentwicklung.

Die Leistungen im Einzelnen

• Erstellung eines Konzeptes
• Durchführung der Verfahrensschritte
• Kommunikation mit den Eigentümern (z.B. Erörterung nach §66 BauGB)
• Erstellung des Umlegungsverzeichnisses
• katastertechnische Bearbeitung der Baulandumlegung

Natürlich entscheidet letztendlich jede Kommune, für welche der Leistungen sie uns beauftragen
und wieviele Bereiche des Umlegungsverfahrens sie selbst durchführen möchte.

Städtebauliche Verträge

Eine Baulandumlegung kann auch als sogenannte „verhandelte Umlegung“ durchgeführt werden. Dabei hat die Gemeinde/der Erschließungsträger zumeist schon Absprachen (städtebauliche Verträge, Grundlagenvereinbarungen, o.ä.) mit den Eigentümern abgeschlossen. Mit einer Baulandumlegung kann die Umsetzung dieser Vereinbarungen erfolgen. Es kommt vor, dass die städtebaulichen Vereinbarungen im Zuge der Umlegung geschlossen werden sollen (z.B. für ein gemeinsames Vermarktungsmodell zwischen Gemeinde und Eigentümer). Auch bei der Erstellung solcher städtebaulicher Verträge können Wittig + Kirchner behilflich sein.

Parallelverfahren

Oft bietet es sich an, schon bei der Erstellung eines Bebauungplans über bodenordnerische Möglichkeiten -und auch Grenzen- nachzudenken. Durch ein Parallelverfahren, in dem das Bebauungsplanverfahren und das Umlegungsverfahren nebeneinander abgewickelt werden, kann schon bei der Planung eines Gebiets eine gezielte Weichenstellung vorgenommen werden. Wir haben hierin gute Erfahrungen gemacht. Daher wäre es unserer Meinung nach ratsam, mehr städtebauliche Planungen von Anfang an mit einem Parallelverfahren anzugehen.

Zusammenarbeit mit Kommunen

Nach § 46 (4) BauGB kann die Gemeinde „die Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen sowie die zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren übertragen.“ Durch unsere öffentliche Bestellung ist Wittig + Kirchner also berechtigt, solche Arbeiten zu übernehmen. Wir sind es gewohnt in enger Zusammenarbeit alle erforderlichen Schritte mit der jeweiligen Gemeinde oder auch dem jeweiligen Erschließungsträger abzustimmen und einen konstanten Informationsfluss aufrecht zu erhalten. So kann gemeinsam schnell und effektiv gearbeitet werden.